Unterstützung für Mietende

Fördermöglichkeiten und soziale Unterstützung

Wohnen ist ein grundlegendes Bedürfnis – gleichzeitig stellen steigende Wohnkosten viele Haushalte vor finanzielle Herausforderungen. Um Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen zu unterstützen, gibt es staatliche Fördermöglichkeiten. Zu den wichtigsten gehören das Wohngeld und der Wohnberechtigungsschein (WBS).

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.

Zuschuss zur Miete

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein monatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es hilft Haushalten, deren Einkommen für die laufenden Mietkosten nicht ausreicht. Das Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden.

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Höhe des Haushaltseinkommens
  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete

Hinweis: Wer bereits bestimmte Sozialleistungen, beispielsweise Bürgergeld oder Grundsicherung, erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld.

Zuständige Behörden

Für die Gemeinden Zirndorf, Oberasbach, Veitsbronn und Wilhermsdorf ist die Wohngeldstelle des Landratsamts Fürth zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Behörde: Wohngeld.

Für die Gemeinde Markt Erlbach ist die Wohngeldstelle des Landratsamts Neustadt a.d. Aisch–Bad Windsheim zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Behörde: Wohngeld.

Zugang zu geförderten Wohnungen

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt einkommensberechtigte Haushalte, eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) anzumieten. Diese Wohnungen unterliegen einer Mietpreisbindung und sind deshalb häufig günstiger als frei finanzierte Wohnungen.

Ein WBS wird erteilt, wenn die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen eingehalten werden. Er ist in der Regel ein Jahr gültig. Für die Ausstellung wird eine Gebühr von 15 bis 20 Euro erhoben.

Je nach Einkommen wird der Wohnberechtigungsschein einer bestimmten Einkommensstufe zugeordnet. Diese entscheidet darüber, für welche geförderten Wohnungen eine Anmietung möglich ist.

Hinweis: Die vorstehenden Informationen dienen einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Entscheidung der zuständigen Behörde.

Zuständige Behörden

Für die Gemeinden Zirndorf, Oberasbach, Veitsbronn und Wilhermsdorf ist das Landratsamt Fürth – Wohnungswesen zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Behörde: Wohnberechtigungsschein.

Für die Gemeinde Markt Erlbach ist die Wohnraumförderung des Landratsamts Neustadt a.d. Aisch–Bad Windsheim zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Behörde: Wohnberechtigungsschein

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